Rechtstipp
12.12.2008


Vermieter darf Kabelprogramme nicht einfach reduzieren
Auch wenn ein Mieter eigenmächtig die Betriebskosten reduziert, so darf der Vermieter trotzdem nicht einfach weniger Kabelprogramme einspeisen. Die ausstehenden Kosten muss er sich auf gerichtlichem Wege holen.
Görlitz (ddp/cm) - Ist ein Mieter mit der Abrechnung der Kabelgebühren nicht einverstanden und kürzt deshalb die geforderte Betriebskostennachzahlung, so darf der Vermieter nicht einfach die bisherige Programmvielfalt auf eine Grundversorgung kürzen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Görlitz hervor.
Nicht gegeneinander aufzurechnen
Der Vermieter habe vielmehr die Pflicht einen ordnungsgemäßen Empfang mittels Kabelanschluss zu gewährleisten. Die rückständigen Betriebskosten müsse er auf gerichtlichem Wege einfordern, so das Gericht.
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