
Unitymedia muss Werbekampagne einstellen
Das Oberlandesgericht Köln hat das Verbot einer Werbekampagne von Unitymedia bestätigt. Der Kabelanbieter hatte damit geworben, dass seine Anschlüsse doppelt so schnell seien wie herkömmliches DSL. Das sei "irreführend", meinten die Richter.
Köln (dapd/red) - Der Kabelanbieter Unitymedia (www.unitymedia.de) darf keine Werbung mit dem Slogan "doppelt so schnell wie normales DSL" machen. Der Werbespruch sei in "mehrfacher Hinsicht irreführend", urteilte das Oberlandesgericht Köln nach Angaben vom Montag. Damit wurden zwei Urteile des Landesgerichts bestätigt.
Auf Antrag eines Konkurrenzanbieters war die Werbung per einstweiliger Verfügung gestoppt worden. Unitymedia hatte unter "normalem" DSL eine Datenübertragungsrate von 16 Mbit/s verstanden. Die selbst angepriesene Rate liegt bei 32 Mbit/s. Die Konkurrenz bietet aber auch 16 Mbit/s und mehr an.
Das Angebot von Unitymedia sei somit nicht in jedem Fall doppelt so schnell wie bei anderen Anbietern, urteilte das Gericht. In manchen Fällen sei das Konkurrenzangebot sogar schneller als das von Unitymedia. Eine Revision gegen die Urteile vom 16. Dezember ist nicht zugelassen.
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