
Umzug ist kein Kündigungsgrund für DSL-Verträge
Bei einem Umzug kann es zu Problemen kommen, wenn der DSL-Anbieter am neuen Wohnort keinen Zugang bietet. Was viele nicht wissen: Eine Sonderkündigung ist dann meist nicht möglich.
Halle (red) - Den Telefonanschluss umzumelden ist meist kein Problem, es wird allenfalls eine Gebühr für den Wechsel fällig. Der laufende DSL-Vertrag sorgt dagegen schon öfter für Ärger. Ein Anbieterwechsel ist nicht so einfach machbar, denn wenn der Provider einen Zugang auch am neuen Wohnort bietet, muss die vereinbarte Vertragslaufzeit eingehalten werden. Eine Umstellung ist in der Regel problemlos möglich.
Was viele nicht wissen: Auch wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann, reicht das in der Regel nicht für eine DSL Kündigung aus. Aus einem Umzug ergibt sich kein Recht auf Sonderkündigung. Kunden haben ohnehin kaum eine Chance, aus DSL-Verträgen vorzeitig herauszukommen. Selbst wenn der Vertrag ausläuft, muss man darauf achten, Fristen einzuhalten, sonst verlängert sich der Vertrag automatisch, und das oft für ein weiteres Jahr.
Die Verbraucherzentrale Sachen-Anhalt setzt sich jetzt jedoch dafür ein, bei einem Umzug aus wichtigen Gründen eine individuelle Interessenabwägung einzuführen. Aus wichtigen beruflichen oder familiären Gründen soll man bei einem Umzug den DSL Vertrag kündigen können. Die Rechtsprechung zu diesem Thema ist aber nicht einheitlich, sodass Verbraucher sich gut überlegen sollten, ob sie das Risiko eines solchen Prozesses eingehen wollen.
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