
Telekom wird beim Glasfasernetz wohl doch kontrolliert
Einem Pressebericht zufolge muss sich der Ex-Monopolist die Preise für sein superschnelles Glasfasernetz im Nachhinein genehmigen lassen. Die Wettbewerber dürfen das Netz mitnutzen, müssen dafür aber an die Telekom zahlen.
Frankfurt/Main (dapd/red) - Das geplante superschnelle Glasfasernetz der Telekom (www.telekom.de) bleibt nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" nicht frei von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur. Die Zeitung meldete am Montag vorab, damit hätten sich Hoffnungen des Konzerns zerschlagen.
Das Blatt zitierte den Präsidenten der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, die Telekom habe sich bereits verpflichtet, ihr Netz für Wettbewerber zu öffnen. Sofort mit Beginn der Vermarktung eigener Anschlüsse könnten dann auch Konkurrenten über die Telekom-Leitungen hochauflösendes Fernsehen und andere Breitbanddienste über die Glasfaser anbieten.
Die Preise, die die Telekom ihren Wettbewerbern dafür in Rechnung stellen darf, können nach den Worten von Kurth zunächst frei ausgehandelt werden, müssen dann aber zur Prüfung der Netzagentur vorgelegt werden. "Die Netzagentur steht bei Konflikten bereit, um Missbrauch vorzubeugen und im Zweifelsfall faire Konditionen durchzusetzen", sagte Kurth der Zeitung.
Ein Telekom-Sprecher sagte der Nachrichtenagentur dapd, für den Konzern sei entscheidend, dass die Preise nachträglich geprüft würden und nicht etwa vorab zur Genehmigung eingereicht werden müssten. Das lasse noch den nötigen Spielraum für die Gestaltung von Preis- und Risikoteilungsmodellen. Eigentlich wäre die Regulierung jedoch nicht nötig gewesen, da sich die Anbieter ohnehin schon auf den Zugang zu den Netzen geeinigt hätten.
Die Telekom will bis 2012 zehn Prozent der deutschen Haushalte direkt an Glasfaserleitungen anschließen, die Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 Megabit in der Sekunde ermöglichen sollen. Bisher sind im VDSL-Netz, bei dem Glasfaser und Kupferkabel gemischt sind, maximal 50 Megabit pro Sekunde möglich.
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