
Telekom muss Verteiler für Konkurrenten-Glasfaser öffnen
Die Netzagentur hat jetzt klargestellt, dass die Telekom den alternativen Netzbetreibern erlauben muss, ihre Infrastruktur zum Verlegen eigener Glasfaserleitungen zu nutzen.
Bonn (red) - Einen entsprechenden Antrag hatte Anfang August 2009 Vodafone bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Bereits im Sommer 2008 begonnene Verhandlungen zwischen der Telekom und den Wettbewerbern hatten nicht zu einvernehmlichen, freiwilligen Lösungen geführt.
Wettbewerber erhalten aufgrund der jetzigen Entscheidung die Zugangsmöglichkeit zu den Kabelverzweigern, die die Telekom im Rahmen ihres Breitbandausbaus an öffentlichen Straßen und Wegen aufgestellt hat. Ferner erhalten die Netzbetreiber Zugang zu Kabelkanalanlagen oder, falls darin kein freier Platz enthalten ist, zu unbeschalteter Glasfaser der Telekom. Damit können die Wettbewerber nun ebenfalls ohne Aufbau- und Grabungsarbeiten selbst Glasfaserleitungen verlegen.
Alternative Netzbetreiber können also künftig ihre eigene Übertragungstechnik für die Realisierung von Breitbandanschlüssen (DSLAMs) in die Multifunktionsgehäuse der Telekom einbauen. Die Telekom muss das gestatten. Ferner muss die Telekom den Netzbetreibern ermöglichen, Glasfaserleitungen selbst in die Kabelkanalanlagen einzuziehen und hierzu diese Kabelkanalanlagen zu betreten. Beides war vom Bonner Konzern im Vorfeld abgelehnt worden.
Die Entgelte, welche Vodafone für die Inanspruchnahme der nunmehr angeordneten Zugangsleistungen an die Telekom zu entrichten hat, sollen in einem gesonderten Verfahren festgelegt werden. Wettbewerberverbände begrüßten die Entscheidung.
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