
Telekom muss ländlichen DSL-Anschluss vereinfachen
Die Deutsche Telekom muss ihren Konkurrenten den Zugang zu den Leitungen zum Kunden erleichtern. Wichtig ist das nicht zuletzt auf dem flachen Land. Damit soll Streitfällen, wie sie in der Vergangenheit gang und gäbe waren, vorgebeugt werden.
Bonn (dapd/red) - Die Bundesnetzagentur forderte den Konzern am Dienstag auf, in wichtigen Punkten Änderungen an ihrem Standardvertrag für den Zugang zur sogenannten letzten Meile am Schaltverteiler vorzunehmen. Den Entwurf des Standardvertrags hatte das Unternehmen auf Aufforderung der Bundesnetzagentur im August vorgelegt.
(Foto/Abb.: Deutsche Telekom)Nach umfassender Prüfung werde der Telekom nunmehr vorgegeben, im Standardvertrag insbesondere klare und nachprüfbare Regelungen zu den Voraussetzungen für einen Zugangsanspruch zu treffen, die
Informations- und Bereitstellungsfristen zu straffen sowie Vertragsstrafen einzuführen, teilte die Behörde mit. Zudem müssten mögliche technische oder sonstige Ablehnungsgründe für die Errichtung von Schaltverteilern genauer definiert werden.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, geht der Mitteilung zufolge davon aus, dass die Telekom die Vorgaben im Interesse der Verbraucher in den mit Breitband unterversorgten Gebieten nunmehr zügig und umfassend umsetzen wird. "Dann können künftig behördliche Einzelfallentscheidungen, die bislang in zahlreichen Fällen getroffen werden mussten, überflüssig werden", sagte er. Die Wettbewerber könnten nun konkrete Schaltverteiler-Zugangsverträge mit der Telekom abschließen, ohne hierfür zunächst zeitaufwendig verhandeln oder im Streitfall sogar die Bundesnetzagentur anrufen zu müssen.
Einen Schaltverteiler muss die Telekom laut Bundesnetzagentur in einem bisher breitbandig nicht oder nur schlecht erschlossenen Ort in der Regel am Ortseingang aufbauen. Mit der Zugangsmöglichkeit zur Teilnehmeranschlussleitung an einem Schaltverteiler verkürze sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch ein DSL Anschluss mit hoher Bandbreite erst möglich werde. Darüber hinaus werde durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete einfacher.
Die Telekom hat den Angaben zufolge nun bis Ende Januar 2011 Zeit, den Vertragstext an die Vorgaben anzupassen. Sollten diese dann nicht vollständig umgesetzt sein, werde die Bundesnetzagentur den Vertrag selbst anpassen und dann für eine Mindestlaufzeit verbindlich festlegen.
Ein Sprecher der Telekom verwies darauf, dass der Konzern den Vertragsentwurf im Sommer freiwillig vorgelegt habe. Die Änderungswünsche würden selbstverständlich berücksichtigt. Mit der Bereitstellung von Schaltverteilern wolle der Konzern die Wettbewerber unterstützen, sagte der Sprecher. Ziel sei es, die Vereinfachung des Zugangs voranzutreiben. Die Telekom wolle dabei niemanden behindern.
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