
Telekom muss Konkurrenz ein DSL-Business-Angebot machen
Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom jetzt die Regulierungsverfügung für den so genannten ATM-Bitstromzugang bekannt gegeben. Es handelt sich dabei um DSL-Zugänge für Businesskunden, für die die Wettbewerber nun ein Angebot bekommen.
In der Regulierungsverfügung ist der Telekom eine Verpflichtung zur Zugangsgewährung zu diesen Breitbandzugängen zu nicht-diskriminierenden Bedingungen, zur getrennten Rechnungsführung und zur Veröffentlichung eines Standardangebots auferlegt worden. Hinsichtlich der Entgelte hat der Regulierer eine nachträgliche Entgeltkontrolle für ausreichend erachtet. Es gibt also keine Vorab-Genehmigungspflicht, wie es zum Beispiel bei den Preisen für Telefontarife der Fall ist.
Dazu Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur: "Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass die Deutsche Telekom den hierdurch zugestandenen Freiraum jetzt nicht zum Nachteil der Wettbewerbsunternehmen ausnutzen wird". Kurth kündigte an, dass die Behörde die Preisgestaltung aufmerksam verfolgen werde.
Hintergrund: Der ATM-Bitstromzugang ist eine Vorleistung, die Wettbewerber in die Lage versetzen soll, auf den nachgelagerten Endkundenmärkten qualitativ hochwertige DSL-Anschlüsse, die in erster Linie von Geschäftskunden nachgefragt werden, anzubieten. Hierin unterscheidet sich der ATM-Bitstromzugang vom IP-Bitstromzugang. Der IP-Bitstromzugang wird auf der Basis des Internetprotokolls abgewickelt und hat vornehmlich den DSL-Massenmarkt im Blick. Die Telekom wurde bereits im September letzten Jahres dazu verpflichtet, den Wettbewerbern diesen Zugang zu gewähren.
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