
Telekom muss auf auffällig hohe Rechnungen hinweisen
Einem aktuellen Urteil zufolge hat die Deutsche Telekom eine gewisse Fürsorgepflicht, was die Rechnungen ihrer Kunden anbelangt. Eine Frau bekommt in Folge des Urteils über 5000 Euro zurück, obwohl sie selbst nachlässig gehandelt hatte.
Bonn (red) - Laut dem bereits rechtskräftigen Urteil des Bonner Landgerichts ist der Anbieter dazu verpflichtet, seine Kunden auf ungewöhnlich hohe Rechnungen explizit hinzuweisen.
Geklagt hatte eine Kundin aus Niedersachsen, die jetzt über 5000 Euro zurückbekommt. Verschiedenen Medienberichten zufolge war ihr DSL-Router falsch eingestellt gewesen, worauf er ständig einen Zugang zum Internet herstellte - auch dann, wenn es gar nicht nötig und der Kundin gar nicht bewusst war.
Hatten die monatlichen Rechnungen zuvor selten mehr als 40 Euro betragen, so summierten sie sich in Folge der fehlerhaften Routereinstellung auf über 1000 Euro monatlich. Die Telekom-Kundin hatte den Schaden selbst zunächst nicht bemerkt. Die Bonner Richter urteilten nun, die Telekom (www.telekom.de) hätte angesichts des "ungewöhnlichen" Nutzungsverhaltens - zumal bei einem minutengenau abgerechneten Tarif - reagieren und die Kundin von der Höhe der Rechnungen in Kenntnis setzen müssen. Stattdessen hatte der Konzern einfach weiter abgebucht.
Jedoch wurde der Kundin, die laut Medienberichten im fraglichen Zeitraum weder ihre Kontoauszüge noch die Online-Rechnungen überprüft hatte, eine gewisse Mitschuld angerechnet, weil sie sich nachlässig verhalten hatte. Ihre regulären Telefonkosten muss sie für die strittigen Monate selbst tragen, zusätzlich einer Pauschale von 50 Euro monatlich für eine Surf-Flatrate - immerhin zusammen 460 Euro.
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