
Städte und Gemeinden fürchten Stau beim Breitbandausbau
In seinem Gutachten stellt ein Berliner Rechtsexperte fest, dass das Wettbewerbsrecht geändert werden müsse, um die so genannte DSL-Diaspora in einer angemessenen Zeit mit Breitbandanschlüssen zu versorgen.
Berlin (ots) - Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fordert eine Breitbandoffensive für Deutschland, um insbesondere sicherzustellen, dass die "weißen Flecken" geschlossen werden. Doch der jetzige Regulierungsrahmen behindere den schnellen Ausbau und müsse deshalb geändert werden. Dies ist das Ergebnis des am Mittwoch vom DStGB vorgelegten Rechtsgutachtens von Prof. Christian Kirchner aus Berlin.
Alle geplanten Fördermaßnahmen drohten Kirchner zufolge zu verpuffen, wenn es nicht gelinge, die Schwächen im gegenwärtigen Rechts- und Regulierungsrahmen zu beseitigen. Private Investoren investierten nur dann, wenn sie ausreichend Rechts- und Planungssicherheit haben, wenn sie Kooperationen eingehen könnten, "über denen nicht das Damoklesschwert des kartellrechtlichen Verbots schwebt", so Kirchner.
Für den Bau neuer Netze erweise sich das bisherige Regulierungskonzept als falsch, denn jeder Investor, der das volle Investitionsrisiko trägt, müsse fürchten, im Falle des Erfolgs den Wettbewerbern Zugang zum neuen Netz zu regulierten Entgelten einräumen zu müssen. Es sei die Angst vor einem solchen Trittbrettfahrern, wie Kirchner sie nennt, die ein Hindernis für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur darstelle. Deshalb sei ein Risikoteilungskonzept für die Regulierung neuer Netze geboten. Diejenigen, die sich am Investitionsrisiko beteiligen, sollten beim Netzzugang besser gestellt als diejenigen, die abwarten und erst nach einem Markterfolg Netzzugang begehren.
Bundesnetzagentur und Gesetzgeber müssten schnell handeln, warnt Kirchner. Das zeige sich zum Beispiel an einer Entscheidung der Deutschen Telekom, die das ursprüngliche Investitionsvolumen für den Breitbandausbau von 300 Millionen Euro um 100 Millionen Euro gekürzt hat. Zudem würden im Falle der Umsetzung von Kirchners Vorschlägen auch die Möglichkeiten der Städte und Gemeinden, sich an Kooperationsverträgen zu beteiligen oder durch Eigenleistung (Tiefbauarbeiten oder Nutzung von Leerrohren) zu engagieren, deutlich verbessert, konstatierte der DStGB.
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