
Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer bestätigt
Noch hat der Streit um die GEZ-Pflicht für Computer mit Internetanschluss nicht alle Gerichtsinstanzen passiert. Aber ein neues Urteil bestätigt die Rechtmäßigkeit der Gebühr unter bestimmten Voraussetzungen.
Koblenz (red) - Für einen beruflich genutzten Computer mit Internetanschluss sind Rundfunkgebühren zu zahlen. Diese Pflicht entfällt aber, wenn für Radios im Büro oder in einem beruflich genutzten Auto bereits Gebühren entrichtet werden. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Koblenz hervor (Az.: 7 A 10959/08.OVG).
Das Gericht wies damit die Klage eines Anwalts ab, der in seiner Kanzlei einen Computer mit Internetzugang nutzt, über den auch die öffentlich-rechtliche Rundfunkprogramme empfangen werden können. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung ließ das OVG Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Ein Computer mit Internetanschluss sei ein neuartiges Rundfunkempfangsgerät, für das laut Staatsvertrag auch Gebühren gezahlt werden müssen, erklärten die Richter. Es reiche dabei, dass der Kläger den Rechner zum Empfang der Programme bereithalte. Ob er diese Möglichkeit tatsächlich nutze, sei nicht wesentlich. Die Gebührenpflicht für Computer mit Internet solle verhindern, dass die Nutzer Radioprogramme hörten, ohne Gebühren zu zahlen.
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