
Regulierer untersucht Call-by-Call-Vorwürfe gegen congstar
Muss die Telekom über ihren DSL-Ableger congstar den Kunden die Möglichkeit zur Anwahl günstiger Vorwahlen lassen oder nicht? Diese kontrovers diskurtierte Frage soll mithilfe einer Anhörung geklärt werden. Doch der Regulierer hat sich eigentlich schon entschieden.
Nachdem am vergangenen Mittwoch der Telekom-Konkurrentenverband VATM Sturm gegen das neue Komplettangebot der Telekom-Tochter congstar gelaufen war und den Regulierer eingeschaltet hatte, gibt es nun eine offizielle Anhörung zum Streitthema bei der Behörde. Diese wird am 27. August im Amtsblatt veröffentlicht, jeder Anbieter kann dann Stellung beziehen und seine Sicht der Dinge schildern.
Der Hintergrund: Beim neuen entbündelten DSL von congstar (www.congstar.de), das ohne einen herkömmlichen Festnetzanschluss der Konzernmutter Telekom realisiert wird, ist ebenso wie bei vergleichbaren NGN-Anschlüssen der Wettbewerber keine Möglichkeit zu Call-by-Call oder Preselection gegeben. Das ärgert sowohl den VATM als auch Verbraucherschützer, da die Telekom aus deren Sicht durch das TK-Gesetz verpflichtet ist, auch in den neuen IP-Netzen (Next Generation Network, kurz NGN) dem Kunden die Möglichkeit zur Anwahl billiger Vorwahlen zu bieten. Das müsse sowohl für die Telekom als auch für deren Tochterunternehmen gelten.
Eine etwas andere Sichtweise vertritt man bei der Regulierungsbehörde, deren Sprecher Rudolf Boll der Redaktion gegenüber klarstellte, dass man bei der Netzagentur vom umgekehrten Fall ausgeht. Nach Interpretation des (nicht eindeutig gehaltenen) Gesetzestextes sieht der Regulierer die Telekom nur für die herkömmlichen Festnetze in der Pflicht. Aus Sicht der Netzagentur sei aus dem Gesetz, das die unterschiedlichen Zugangsarten nicht extra aufzählt und nur eine allgemeine Pflicht der Telekom erwähnt, keine Pflicht zum Call-by-Call in den neuen Netzwerken abzuleiten.
So lange die Politik nicht einschreitet und das bestehende TKG ändert, ist die Netzagentur das Zünglein an der Waage und entscheidet, wie der Text auszulegen ist. Nach derzeitigem Kenntnisstand dürfte auch die Anhörung nichts an der Sichtweise der Behörde ändern.
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