
Regulierer stellt Missbrauchsverfahren zu Call & Surf ein
Die Bundesnetzagentur hat das Missbrauchsverfahren zu den Vertragslaufzeiten von Call & Surf-Paketen der Deutschen Telekom eingestellt. Der Einsteigertarif ist künftig mit einer 12-monatigen Mindestlaufzeit zu haben.
Bonn (red) - Beantragt hatte das Missbrauchsverfahren der Hamburger DSL-Konkurrent Alice. Wie die zuständige Beschlusskammer jetzt feststellte, sei der Missbrauchstatbestand des entsprechenden Paragrafen im TK-Gesetz auf Vertragslaufzeiten nicht anwendbar.
Infolge des Antrags von Alice hatte die Netzagentur das Verhalten der Marktbeteiligten trotzdem überprüft. Als Ergebnis der Abwägung sei festzustellen, dass derzeit keine tragfähigen Gründe bestünden, die die Einleitung eines Missbrauchsverfahrens gegen die Telekom (www.telekom.de) rechtfertigen würden.
Unterdessen kündigte die Telekom an, ab Mitte des Monats die Vertragslaufzeit im Tarif Call & Surf Basic von derzeit 24 Monaten auf 12 Monate zu senken. "Der Verbraucher sollte sich vor Vertragsabschlüssen jedweder Art über die im Zusammenhang mit dem Preis einzugehende zeitliche Bindung klar werden und diese bei Vertragsabschluss mit ins Kalkül ziehen", sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, mit Blick auf die im Markt angebotenen Vertragslaufzeiten von Komplettangeboten. Fast alle Anbieter binden ihre Kunden über zwei Jahre. Nur bei congstar und Alice kann man monatlich kündigen.
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