
Netzagentur trifft weitere Entscheidung zur DSL-Regulierung
Der Regulierer hat eine ergänzende Verfügung erlassen, die den so genannten IP-Bitstrom-Zugang betrifft. Diese Anschlüsse sind wichtig für die Wettbewerber der Deutschen Telekom, um eigenes DSL anbieten zu können.
Bonn (red) - Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom eine Regulierungsverfügung für den IP-Bitstrom-Zugang bekannt gegeben. Mit der Entscheidung wird dem Unternehmen rückwirkend unter anderem die Genehmigungspflicht der Entgelte erneut auferlegt.
Die Entscheidung ist erforderlich geworden, weil das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 28. Januar 2009 die in der Regulierungsverfügung vom 13. September 2006 vorgesehene Entgeltgenehmigungspflicht aufgehoben hatte. Mit der jetzigen Verfügung wird unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesverwaltungsgerichts die Regulierungslage, wie sie vor dem Urteil bestand, wiederhergestellt. Die Entscheidung gilt bis zum Ergehen einer Folge-Regulierungsverfügung auf der Basis einer neuen Marktdefinition und Marktanalyse.
Der IP-Bitstrom-Zugang hat für den Telekommunikationsmarkt eine besondere Relevanz, da die Telekom den Wettbewerbern hier DSL-Anschlüsse überlässt und den darüber geführten Datenstrom über ihr Konzentratornetz zum zugehörigen Breitband-Point-of-Presence (POP) überführt, wo sie ihn an den Wettbewerber übergibt. Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber damit in die Lage, Endkunden insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im Blick.
Die Bundesnetzagentur hat die Telekom aufgefordert, innerhalb eines Monats einen neuen Entgeltantrag für den IP-Bitstrom-Zugang einzureichen.
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