
Mindestgeschwindigkeit für DSL und neue Kündigungsrechte
Die Regierung setzt künftig durch, dass DSL-Anbieter einen Mindest-Speed in ihren Verträgen angeben. Zudem soll im Falle eines Umzugs ein gesondertes Kündigungsrecht greifen, eine Pflicht zur Tarifansage und kostenlose Warteschleifen kommen.
Berlin (afp/red) - Verbraucher sollen für Anrufe bei Service-Telefonnummern künftig erst bezahlen, wenn sie mit einem Gesprächpartner verbunden sind. Die Warteschleifen davor sollen kostenlos werden, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Mittwochabend mitteilte. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Ministeriums soll nun in die Ressortabstimmung gehen, die letzte Stufe vor einem Beschluss des Bundeskabinetts.
Die neue Regelung soll nach Angaben aus Regierungskreisen für alle Warteschleifen gelten, deren Kosten nach Zeit abgerechnet werden. Servicenummern, für die Verbraucher einen festen Betrag pro Anruf zahlen, wären damit ausgenommen. Gelten soll die Regel demnach bei Anrufen aus dem Festnetz genauso wie vom Handy. "Künftig heißt es also: Entgelt nur noch gegen Leistung", hieß es dazu aus den Kreisen.
Die Einigung ist Teil der Umsetzung des sogenannten EU-Telekom-Pakets, das die Verbraucher in mehreren Punkten besserstellen soll. Das federführende Bundeswirtschaftsministerium hatte bereits im März einen Entwurf dazu vorgelegt. Damals fehlten noch die Vorgaben für kostenlose Warteschleifen.
In dem Entwurf enthalten waren aber bereits Erleichterungen für die Mitnahme von Rufnummern: Diese sogenannte Rufnummern-Portierung muss künftig innerhalb eines Arbeitstags erfolgen. Auch darf der Anschluss bei einem Anbieterwechsel maximal einen Tag lang ausfallen. Verträge sollen künftig eine maximale Mindestlaufzeit von 24 Monaten haben. Gleichzeitig müssen die Telekommunikationsfirmen aber auch Verträge mit einer Laufzeit von nur zwölf Monaten anbieten.
Zusammen mit der Einigung auf kostenlose Warteschleifen beschlossen Wirtschafts- und Verbraucherschutzministerium den Regierungskreisen zufolge nun auch, dass Verbraucher künftig besser vor der Abrechnung von Internet-Kostenfallen über die Handyrechnung geschützt sein sollen. Demnach können, wie schon jetzt beim Festnetz, künftig keine Anschlüsse mehr gesperrt werden, wenn Kunden Widerspruch gegen einzelne Rechnungsposten einlegen.
Ebenfalls sollen Verbraucher ein Sonderkündigungsrecht bei Umzügen erhalten, wenn die bisherige Leistung am neuen Wohnort nicht erbracht werden kann. Kunden waren dabei bislang häufig auf die Kulanz des Anbieters angewiesen und mussten teils Grundgebühren für Dienste zahlen, die sie nach einem Umzug nicht mehr nutzten.
Den Angaben aus Regierungskreisen zufolge soll künftig auch ein Mindestmaß für die DSL Geschwindigkeit im Vertrag festgehalten werden. In der Vergangenheit hatten sich zahllose Nutzer darüber beschwert, dass manche Anbieter mit Phantasiewerten für den DSL Speed werben und diese bisweilen nicht mal im Ansatz einhalten.
Bei Diensten zur Ortung von Handynutzern, wie sie etwa Eltern für ihre Kinder nutzen, soll der Betroffene künftig bei jeder einzelnen Ortung darüber informiert werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem neue Rahmenbedingungen für den Ausbau der Netze für besonders schnelle Internetverbindungen vor.
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