
Lahmer DSL-Speed: Kündigung kann rechtens sein
Einem aktuellen Urteil zufolge kann ein DSL-Kunde, der ständig viel langsamer surft als von Providerseite versprochen, kündigen. Doch ganz so einfach, wie es zunächst aussieht, ist die Sache nicht.
Berlin (red) - Langsamer als versprochen geht nicht - so die Quintessenz eines Urteils des Amtsgerichts Fürth zur DSL-Geschwindigkeit, worüber unter anderem die Zeitschrift "Finanztest" in ihrer Ausgabe 02/2010 berichtet.
Demnach müssen Internetprovider ihren Kunden den Speed, den sie beim Auftrag versprochen haben, auch bieten. Den Richtern zufolge könne ein Kunde, der eine langsamere Verbindung erhalte als zugesagt, fristlos kündigen.
Das Amtsgericht widerrief mit seinem Urteil eine Klausel in den AGB von 1&1 (www.1und1.de), wonach der Provider nur die Gechwindigkeit beim Kunden bereit stellen müsse, die an dessen Wohnort auch erreichbar sei. Inzwischen verwendet 1&1 eine leicht abgewandelte Klausel - und ermöglicht den Wechsel zu einem billigeren Produkt bzw. die Kündigung, falls der Kunde nur 50 Prozent der bestellten Leistung erhält.
Auf das Urteil zu pochen raten Branchenbeobachter indes ausdrücklich nicht, zumal jeder Provider eigene Geschäftsbedingungen hat. Doch es lohnt fraglos, sich zur Wehr zu setzen, denn in manchen Fällen reagieren die Anbieter irgendwann kulant, wenn auch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
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