
Kartellamt nickt Mega-Deal im deutschen Kabelmarkt ab
Mit dem Zusammenschluss von Unitymedia und Kabel BW kommen zwei der drei marktbeherrschenden Kabelanbieter unter ein gemeinsames Dach. Gleichwohl fand das Kartellamt lobende Worte, denn es gibt weitreichende Auflagen.
Bonn (dapd/red) - Kartellamtspräsident Andreas Mundt sagte am Donnerstag, die Wettbewerbsbehörde erhoffe sich trotz des unübersehbaren Konzentrationsprozesses eine Verstärkung des Wettbewerbs. Denn die Freigabe sei nur unter weitreichenden Auflagen erfolgt.
So verpflichtete sich der Unitymedia-Eigentümer und künftige Besitzer von Kabel BW (www.kabelbw.de), Liberty Global, großen Wohnungsunternehmen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Damit erhalten nicht nur der verbleibende Wettbewerber Kabel Deutschland, sondern auch neue Wettbewerber auf dem TV-Markt wie die Deutsche Telekom mit ihren Internet-TV-Angeboten die Möglichkeit, in diesen bislang weitgehend durch langfristige Gestattungsverträge abgeschotteten Markt einzudringen.
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Außerdem wird Liberty Global die Verschlüsselung digitaler Free-TV-Programme beenden und verzichtet auf Exklusivitätsklauseln und Eigentumsvorbehalte, die bislang Wohnungsgesellschaften den Wechsel zu einem anderen Anbieter erschweren.
"Durch die Verpflichtung, große langfristige Verträge mit der Wohnungswirtschaft zu öffnen und weitere vertragliche Rechte sowie die Grundverschlüsselung digitaler Free-TV-Programme aufzugeben, werden die negativen Auswirkungen des Zusammenschlusses kompensiert", sagte Mundt.
Das Sonderkündigungsrecht betrifft Wohnungsbaugesellschaften in den Netzgebieten von Unitymedia (www.unitymedia.de) und Kabel Baden-Württemberg mit mehr als 800 Wohneinheiten, deren Verträge noch mehr als drei Jahre laufen. Sie können nun den Wettbewerb um einen günstigeren Netzbetreiber in den Wohnanlagen vorzeitig eröffnen. Damit sei ein großer Anteil der besonders attraktiven Verträge erfasst, betonte die Behörde.
Der Vorsitzende der Monopolkommission, Justus Haucap, wertete den Schritt des Kartellamts als "vernünftige Entscheidung". Bislang sei der Wettbewerb der drei großen regionalen Kabelnetzbetreiber untereinander nur sehr schwach ausgeprägt gewesen. Der Schritt des Kartellamts könne zu einer signifikanten Wettbewerbsbelebung führen, weil dadurch auch andere Anbieter Zugang zu dem Markt erhielten.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, sagte, die gefundene Einigung gebe alternativen Anbietern die Gelegenheit, schon kurzfristig in den Markt einzutreten.
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