
Jobcenter darf nicht bei Facebook schnüffeln
Der hessische Datenschutzbeauftragte Michael Ronellenfitsch rät staatlichen Stellen sowie öffentlich-rechtlichen Medien zum Ausstieg aus sozialen Netzwerken. Auch Jobcenter sollen sich zurückhalten und Leistungsempfängern nicht "hinterherschnüffeln".
Wiesbaden (dapd/red) - Netzwerke wie Facebook verleiteten dazu, Daten preiszugeben, die man besser nicht preisgeben würde, sagte Ronellenfitsch am Dienstag bei der Vorstellung seines 40. Tätigkeitsberichts in Wiesbaden. Solch ein "Verschleudern von Daten" dürfe aber institutionell nicht noch unterstützt werden. Staatliche Stellen sollten deshalb keine amtlichen Verlautbarungen über Facebook & Co. verbreiten.
Jobcenter dürften Leistungsempfängern nicht in sozialen Netzwerken "hinterherschnüffeln", mahnte der Datenschutzbeauftragte. Ein Landkreis hatte bei Ronellenfitsch angefragt, ob ein Jobcenter Daten in sozialen Netzwerken zur Kontrolle von Hartz-IV-Empfängern benutzen dürfe. Der Landesbeauftragte betonte, eine solche Erhebung und Verwendung von Daten sei rechtswidrig. Denn dabei sei nicht auszuschließen, dass auch Daten erhoben würden, die in keinem Zusammenhang mit der Aufgabe der Behörde stünden. Ausnahmen könne es nur geben, wenn tatsächlich gravierende Anhaltspunkte für einen Leistungsmissbrauch vorlägen oder jemand etwa eine Gefahr für den Straßenverkehr darstelle.
Ronellenfitsch rügte, das Datenschutzbewusstsein sei in der Bevölkerung insgesamt noch "sehr begrenzt", die Bereitschaft, sensible Daten preiszugeben, viel zu hoch. "Ich rate dazu, die Datensparsamkeit zu predigen", betonte der Experte, der seit vergangenem Jahr auch für den privaten Datenschutz zuständig ist. Dafür sei er "dankbar", der private Bereich sei allerdings in seiner Behörde noch nicht genügend ausgestattet. Bis Ende des Jahre sollen hier 16 Stellen zu den bisherigen 27 hinzukommen.
Mit dem Datenschutz in staatlichen Behörden zeigte sich Ronellenfitsch hingegen zufrieden. "Die Sensibilität der Behörden ist groß. Wenn es Ausreißer gibt, ist es meist Schlamperei oder Dummheit", sagte er. In diese Kategorie gehöre auch der Einsatz des Staatstrojaners durch die hessische Polizei.
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