
Internetportal darf Flugtickets von Airlines verkaufen
Vergleichsportale im Internet sind sehr beliebt. Und auf manchen Webseiten kann man sogar gleich einkaufen. Jetzt hat sich eine Fluglinie erfolglos gegen die Fremd-Vermittlung ihrer Tickets gewehrt.
Frankfurt/Main (ddp/red) - Die Vermittlung von Flugtickets durch ein externes Internetportal ist rechtlich nicht zu beanstanden. Der betreffende Anbieter dürfe die Tickets auch gegen den Willen des betreffenden Flugunternehmens vermitteln, urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt (AZ: 6 U 221/08).
Das Internetportal durchsucht das Online-Angebot eines Flugunternehmens auf das von ihren Kunden gewünschte Flugziel und zeigt die gefundenen Verbindungen nebst verlangtem Preis auf der eigenen Website an. Zugleich wird die unmittelbare Absendung eines Buchungsauftrags ermöglicht. In diesem Verhalten sah das Flugunternehmen eine Verletzung seines „virtuellen Hausrechts“ und einen Verstoß gegen seine Nutzungsbedingungen.
Gegen die Ankündigung des Flugunternehmens, auf diese Weise erworbene Flugtickets zu stornieren, wehrte sich das Internetportal jetzt erfolgreich mit einer einstweiligen Verfügung. Das sogenannte „screen-scraping“ verletze weder ein „virtuelles Hausrecht“ noch urheberrechtliche Datenbankrechte, urteilte das OLG. Es stehe der Fluggesellschaft allerdings offen, den Zugang zu der Seite durch technische Maßnahmen zu begrenzen.
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