
Gericht sieht langsamen DSL-Speed als Kündigungsgrund
Ein bekanntes Ärgernis: Man surft deutlich langsamer als gedacht. Das kann vielerlei Gründe haben und muss nicht am Provider liegen. Doch ein neues Urteil nimmt nun den Anbieter in die Pflicht.
Fürth/Hamburg (red) - Einem Bericht der Kanzlei Dr. Bahr zufolge hat das Amtsgericht im fränkischen Fürth entschieden, dass eine (zu) langsame DSL-Geschwindigkeit als außerordentlicher Kündigungsgrund angesehen werden kann. Im verhandelten Fall sei nur die Hälfte dessen an Speed bereitgestellt worden, was vertraglich zugesichert gewesen sei.
So habe der Kläger bei seinem Provider ausdrücklich eine Speed-Option mit einer Bandbreite von 6000 Kbit/s bestellt, es seien jedoch nur 3000 Kbit/s geliefert worden, so der Bericht. Der Provider habe auf Nachfrage des Klägers mitgeteilt, dass ein höherer Speed auf absehbare Zeit nicht möglich sei. Die daraufhin erfolgte Kündigung sah das Gericht als rechtens an. Den Verweis des Providers auf seine AGB ließ der Richter nicht gelten.
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