
Ehemalige T-Online-Aktionäre bekommen Geld zurück
Im Rechtsstreit um das Umtauschverhältnis der Aktien bei der Rückführung des Internet-Anbieters T-Online in den Mutterkonzern Deutsche Telekom muss der Bonner Konzern früheren Aktionären Geld nachzahlen.
Frankfurt/Main/Bonn (ddp/cm) - Die Zuzahlung beträgt 1,15 Euro je Anteilsschein plus Zinsen. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main nach einem langjährigen Rechtsstreit am Freitag. Die Entscheidung betrifft rund 120 Millionen ehemalige T-Online-Aktien.
Einen Ende 2007 vom Landgericht vorgeschlagenen Vergleich mit den ehemaligen Aktionären hatte die Telekom abgelehnt. Gemäß dem Vergleichsvorschlag sollte der Bonner Konzern den früheren T-Online-Anteilseignern zusätzlich 5,25 Euro plus Zinsen je T-Online-Aktie zahlen.
Aktionäre des Internetablegers hatten 2004 dagegen protestiert, dass die Telekom im Tausch für 25 T-Online-Aktien dreizehn ihrer Aktien angeboten hatte. Die Anteilseigner kritisierten die Bewertung als zu niedrig und blockierten deshalb die für 2005 geplante Reintegration in den Konzern bis zum Sommer 2006.
Die Kläger monierten, dass ein bei der Verschmelzung gutachterlich ermittelter Ertragswert für T-Online bei etwa 14,70 Euro pro Aktie lag, das vereinbarte Umtauschverhältnis dann jedoch nur bei rund 8,20 Euro je Anteilschein. Aus ihrer Sicht waren einige der Annahmen, die die Telekom für den weiteren Geschäftsverlauf des Konzerns und der Internettochter getroffen hatte, unrealistisch.
Die Telekom hatte T-Online im Frühjahr 2000 an die Börse gebracht. Die Reintegration hatte der Konzern mit der Notwendigkeit begründet, Internet- und Festnetzprodukte aus einer Hand anbieten zu können.
Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat indes Beschwerde gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt angekündigt. "Das Urteil ist eine absolute Ohrfeige für alle Anleger", sagte DSW-Sprecher Marco Cabras der in Essen erscheinenden "Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung" (Samstagausgabe).
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