
DSL-Anbieter darf Anschluss nicht unberechtigt sperren
Vor einem holsteinischen Gericht wurde entschieden, dass ein Kunde durchaus Anspruch auf Schadensersatz hat, wenn der Anbieter ohne Grund seinen Anschluss sperrt. Gleichwohl muss der Kunde auch ein bisschen mithelfen.
München (red) - Einem Urteil des Amtsgerichts Rendsburg zufolge macht sich ein Internetanbieter unter Umständen schadenersatzpflichtig, wenn er den DSL-Zugang eines Kunden sperrt. Doch auch dem Kunden obliegen gewisse Sorgfaltspflichten, berichtet suedbaden.business-on.de.
Im vorliegenden Fall hatte ein Kunde seinen DSL Vertrag ganz regulär zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt, der Anbieter hatte den Zugang aber aus Versehen ab sofort gesperrt. Problematisch aus Kundensicht war, dass der Kunde vier Stunden lang versucht hatte, den Fehler selbst zu beheben, und diesen Betrag dem Provider in Rechnung stellte. Ein Anruf des Kunden bei der Hotline erfolgte nicht.
Und genau darin sahen die Rendsburger Richter das Problem: Hätte der Kunde bei der Hotline das Problem geschildert, anstatt selbst auf Fehlersuche zu gehen, hätte der Zugang wohl schnell wieder geschaltet werden können. Damit habe der Kunde seine Schadensminderungspflicht verletzt und bekommt die vier Stunden Arbeit nicht erstattet.
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