
Deutsche Telekom reicht Klage gegen die Netzagentur ein
Die Telekom hat eine Klage gegen den Regulierer eingereicht, weil sie nach eigenen Angaben durch einen neuen Beschluss der Netzagentur quasi dazu gezwungen wird, den Breitbandausbau der Konkurrenz mitzufinanzieren.
Bonn (red) - Die Deutsche Telekom (www.telekom.de) hat am Montag eine Eilklage beim Verwaltungsgericht Köln gegen den Beschluss der Bundesnetzagentur zur Errichtung von Schaltverteilern erhoben. Laut dem Beschluss müsste der Ex-Monopolist auf Wunsch des Wettbewerbers EifelNet Verteiler an Stellen ihres Netzes aufbauen, an denen er diese selbst nicht benötigt.
Die anfallenden Kosten bekomme die Telekom nicht in voller Höhe erstattet, so die Mitteilung des Konzerns. Auch durch Rechnungen belegte Kosten könnten durch die von der Bundesnetzagentur eingeführte Kappungsgrenze nicht voll geltend gemacht werden. Damit werde die Deutsche Telekom zur Subvention der Wettbewerber gezwungen - was die Telekom nach eingehender Prüfung als "rechtswidrige Verpflichtung" bewertet.
"Die Kappungsgrenze führt dazu, dass die Telekom den Breitbandausbau der Wettbewerber mitfinanziert. Dies entspricht nicht der Breitbandstrategie der Bundesregierung, die von ausgehandelten Kooperationen ausgeht, bei denen das Risiko angemessen verteilt wird. Diese Art der Regulierung bringt den Breitbandausbau in Deutschland nicht weiter", so Timotheus Höttges, Finanzvorstand der Deutschen Telekom.
Der Beschluss der Bundesnetzagentur vom 15. Juni verpflichtet die Deutsche Telekom, auf konkrete Nachfrage eines Wettbewerbers einen sogenannten "Schaltverteiler" an einer vom Wettbewerber bestimmten Stelle zu errichten. Damit wird ein zusätzlicher Übergabepunkt zwischen Hauptverteiler und Kabelverzweiger geschaffen. Laut Telekom hätten die Wettbewerber bereits heute einen regulierten Zugang am Kabelverzweiger, wodurch sie eine eigene Glasfaserstrecke oder andere Breitbandinfrastruktur aufbauen könnten.
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