
c't: Auch bei Online-Versicherern Kleingedrucktes lesen
In der aktuellen Ausgabe des Computermagazins c´t wurden elf Online-Versicherer und zwölf Versicherungsvergleichs-Angebote im Internet getestet. Die Zeitschrift kommt zu dem Ergebnis, dass man um das Lesen des Kleingedruckten auch beim Online-Abschluss nicht herumkommt.
c´t rät in der Ausgabe 20/2001, sich auch bei Online-Versicherungen vor Vertragsabschluss umfassend zu informieren. Zuerst sollte man Beratungs-Sites aufsuchen, die auch Checklisten zum Beurteilen von Versicherungen bereitstellen. Problematisch sei insbesondere, dass Versicherungen sich durch eine Fülle von kleinen Klauseln auszeichnen, die sich dem direkten Vergleich entzögen. So sei beispielsweise eine niedrige Prämie nicht das einzige Kriterium.
Online-Versicherer - gleich ob etablierte Versicherer mit Internetauftritt oder reine Online-Anbieter - bewerben auch im Internet nur ihre eigene Produktpalette, wenn auch teilweise mit hohen Rabatten. Versicherungsvergleicher, so genannte Marktplätze, leisten laut c´t mehr, da sie mit eigener Software etwas Licht in den undurchdringlichen Tarifdschungel bringen. Es sei jedoch generell empfehlenswert, mehrere Versicherungsvergleicher zu konsultieren.
Hat man per Mausklick einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, gilt genau wie sonst auch eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen. Der Vertrag erlangt erst dann Gültigkeit, wenn alle Teilnehmer die notwendigen Papiere ausgetauscht haben und diese Frist verstrichen ist.
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