Gerichtsentscheidung
10.09.2001


Chip: eBay-Nutzer dürfen Raubkopien versteigern
Wie die Computerzeitung "Chip" berichtet, hat ein amerikanischer Richter eine Schadensersatzklage wegen Versteigerung von Raubkopien auf eBay zurückgewiesen. Begründung: eBay hat weder das Recht noch die Möglichkeit, derlei Aktivitäten zu kontrollieren.
Nach Informationen der Computerzeitung "Chip" hat der Online-Marktplatz eBay in Amerika einen Gerichtsstreit gewonnen, bei dem es um die Versteigerung von Raubkopien einer "Charles-Manson-Dokumentation" ging. Robert Hendrickson hatte eBay verklagt, weil auf deren Seite illegale DVD- und Video-Kopien seiner Dokumentation über den "Satanstäter" angeboten wurden.
Wie "Chip" weiter berichtet, wies Richter Robert Kelleher die Klage und damit auch die Schadensersatzforderung an eBay zurück. Begründung: "Der Copyright-Verstoß passierte offensichtlich offline. eBay hat nicht das Recht und die Möglichkeit, solche Aktivitäten zu kontrollieren."
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