Urteil
17.11.2009


Breitband-Ausbau: Etappensieg für Wettbewerber
Die Telekom hatte dagegen geklagt, ihren Wettbewerbern Schaltverteiler einrichten zu müssen. Solche Verteiler erleichtern den Breitband-Ausbau erheblich. Ein Kölner Gericht wies den Antrag jetzt zurück.
Köln/Bonn (red) – Die Wettbewerber der Deutschen Telekom haben einen wichtigen Etappensieg errungen. Der Eilantrag der Deutschen Telekom ist abgelehnt worden. Der Zugang zum Schaltverteiler versetzt alternative Carrier in die Lage, ländliche Gebiete mit Breitband deutlich schneller und kostengünstiger als bisher zu erschließen.
Entscheidung aus dem Frühjahr
Der Schaltverteiler wird an einem Ort errichtet, der vor der Verzweigung der Hauptleitung in die jeweiligen Kabelverzweiger liegt und hat damit eine entscheidende Multiplikatorfunktion für den Breitband Ausbau. Im März 2009 hatte die Netzagentur der Telekom auferlegt, Wettbewerbern den Zugang zu ihren Schaltverteilern zu gewähren.
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