
Alternative Anbieter müssen um günstige Leitungen bangen
Die Telekom-Konkurrenten müssen um ihren Zugang zu den Telekom-Leitungen für schnelle Internetanbindungen etwa für Geschäftskunden fürchten. Das Bundesverwaltungsgericht hat entsprechende Auflagen der Netzagentur gekippt.
Leipzig (afp/red) - Das Urteil vom Mittwoch gab das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag auf Anfrage bekannt. Die Richter verwarfen damit Regulierungsauflagen der Bundesnetzagentur als zumindest fehlerhaft begründet. (Az: 6 C 13.09)
Strittig ist der Markt für sogenannte Mietleitungen. Darüber werden besonders schnelle Internetanbindungen für Geschäftskunden angeboten, also Firmen, denen ein normaler Telefon- und Internetanschluss nicht ausreicht. Dazu können zum einen die herkömmlichen Kupferkabel genutzt werden. Diese gehören fast durchweg der Telekom und sind mit einer Geschwindigkeit von etwa zwei Megabit (MB) pro Sekunde nach heutigen Maßstäben recht langsam. Sie verlieren deshalb an Bedeutung.
Für besonders schnelle Internetanbindungen sind dagegen modernere Netze erforderlich. Diese Netze laufen insbesondere über Glasfaserkabel, und sie werden auch von anderen Betreibern angeboten. Der Wettbewerb ist bei diesen Anschlüssen entsprechend größer.
Die Bundesnetzagentur hatte auf Empfehlung der EU-Kommission alle Netze für DSL Anbieter als einheitlichen Markt bewertet und eine marktbeherrschende Rolle der Telekom festgestellt. 2007 gab sie der Telekom daher auf, alle Leitungen - auch die schnellen - den Wettbewerbern zu von der Netzagentur genehmigten Preisen zu vermieten. Dagegen wehrte sich die Telekom mit dem Argument, die schnellen Leitungen seien ein völlig eigener Markt, auf dem durchaus Wettbewerb bestehe.
Dieser Argumentation ist nach dem Verwaltungsgericht Köln nun auch das Bundesverwaltungsgericht gefolgt. In Bezug auf die schnellen Leitungen habe die Bundesnetzagentur ihre Auflagen daher nicht sachgerecht begründet. Ein Telekom-Sprecher begrüßte das Urteil.
Als Konsequenz kann die Netzagentur nun ihre Auflagen zurückziehen oder aber mit einer neuen, allein auf die Hochleistungsnetze bezogenen Marktanalyse neu rechtfertigen. Sollte dies nicht gelingen, muss die Telekom die Netze Wettbewerbern zumindest nicht mehr zu den staatlich regulierten Bedingungen überlassen - sie könnte also höhere Preise verlangen. Die Bundesnetzagentur will nun erst einmal die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, wie ein Sprecher am Donnerstag sagte. Dann werde sie über die nächsten Schritte entschieden.
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