
1&1: Bestimmte Nummern kosten trotz Flatrate
Bestimmte Dienste, die normale Festnetznummern nutzen, will der Telefonanbieter 1&1 künftig seinen Kunden berechnen - auch wenn diese eine Flatrate haben. Dazu gehören beispielsweise Konferenzdienste.
Montabaur (red) - Schon länger sperren Telefonanbieter immer wieder Nummern für Kunden, die für Dienste wie Callthrough oder Konferenzverbindungen genutzt werden. Als Grund geben die Anbieter in der Regel an, dass Kunden mit einer Festnetzflatrate auf diese Weise zwar teilweise kostenlos telefonieren könnten, ihnen als Anbieter jedoch Gebühren berechnet werden, die nicht zumutbar seien. Diese Vorgehensweisen sind in der Kritik, da sie der Netzneutralität entgegenstehen, die verlangt, keine Nummern vorrangig zu behandeln.
1&1 (www.1und1.de) hat jetzt seine Strategie geändert: Die gesperrten Nummern sind wieder erreichbar, allerdings kosten sie Gebühren, und das trotz Festnetzflatrate. Für einige Kunden bedeutet das eine deutliche Verschlechterung der Bedingungen. So berichtet etwa ein betroffener Kunde auf Facebook, er könne jetzt keine kostenlosen Konferenzdienste mehr nutzen.
Die betroffenen Kunden bekamen eine E-Mail, in denen sie auf die Veränderung hingewiesen wurden, dass künftig für Festnetznummern, die wie Sonder- oder Servicerufnummern genutzt werden, eine Gebühr von 2,9 Cent pro Minute erhoben werde. Welche Nummern genau betroffen sind, sollen Kunden über die Hotline erfragen können. Künftig soll auch im Kundenbereich der Website eine Liste abrufbar sein. Am gestrigen Mittwoch umfasste diese Liste rund 40 Nummern.
Inwieweit andere Anbieter nachziehen und offensiv darauf hinweisen, zusätzliche Gebühren auch bei Flatrate-Kunden zu erheben, wird sich zeigen. Auch heute schon sichern sich alle großen Anbieter ab, etwa durch Formulierungen wie diese: "Weiterhin umfasst die Telefon-Flatrate keine Verbindungen zu Rufnummern, die einem anderen Zweck dienen, als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern." Solche oder ähnliche Einschränkungen auch bei Flatrates finden sich in fast allen AGB von Telefonanbietern, die sich damit vor zu hohen Kosten, etwa durch eine gewerbliche oder übermäßige Nutzung, absichern wollen. Auf Nachfrage teilte etwa o2 mit, Callthrough-Dienste seien nicht durch Flatrates abgedeckt. Eine Ansage informiere die Kunden über entstehende Kosten.
Mobilfunker wie o2 hatten schon vor Jahren damit begonnen, Dienste zu sperren - woraufhin die Anbieter u.a. von Callthroughdiensten nachzogen und neue Nummern schalteten, ein Katz- und Maus-Spiel gewissermaßen. Doch bislang gingen die Anbieter mit der Thematik eher defensiv um und reagierten in manchen Fällen auch bei laut AGB "missbräuchlicher Nutzung" gar nicht, so beispielsweise bei der Nutzung von VoIP. Das Problem für den Kunden: Er weiß nie, was er darf und was nicht.
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